Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines:

Sofern nicht mit unseren Kunden schriftlich anders vereinbart ist, verkaufen wir ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Angebote:

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie verpflichten nicht zur Auftragsannahme.

Lieferfristen:

Die mit unseren Kunden vereinbarten Liefertermine werden möglichst eingehalten, sie sind jedoch stets unverbindlich.
Bei Ereignissen höherer Gewalt, die zu einer Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit führen, wie beispielsweise Lieferverzug der Unterlieferanten, Betriebsstörungen, sowie andere Fälle höherer Gewalt, sind wir jederzeit berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden oder Dritten daraus Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Minderung entstehen.

Im Falle der Verzögerung mit der Belieferung ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Transport:

Erfolgt die Lieferung der Ware durch uns, muss der Abladeplatz leicht und gefahrlos erreichbar und für die Abladung geeignet sein. Sind Geräte zur Abladung notwendig, so sind diese vom Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

Die Gefahr, insbesondere das Risiko des Glasbruches, geht beim Abholen durch den Kunden beim Beladen auf den Kunden über. Bei Lieferung durch uns nach dem erfolgten Abladen.

Mängelrüge:

Alle Waren sind unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort spätestens innerhalb 8 Tagen schriftlich zu melden.
Bei jeder Reklamation ist die betroffene Ware zur Verfügung zu stellen.
Bei Reklamationen oder Mängelrügen, die durch uns anerkannt werden, werden mit dem Kunden entweder Ersatzlieferungen oder angemessene Preisnachlässe vereinbart.

Darüber hinausgehende Ersatzansprüche gegen uns sind, sofern nicht schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart, ausgeschlossen.

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden wird durch die Mängelrüge nicht berührt.

Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag ist spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur nach Vereinbarung zulässig.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Garantie für Isolierglas:

Der Hersteller des Isolierglases garantiert für einen Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung ab Werk, dass sich zwischen den Scheiben kein wie immer gearteter Beschlag bildet und somit eine einwandfreie Durchsicht gewährleistet ist.

Die Garantie verpflichtet nur zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Isolierglaselemente. Das Ausglasen schadhafter Isolierglaselemente sowie das Einglasen der Ersatzelemente geht zu Lasten des Auftraggebers. Der Glasermeister seinerseits verpflichtet sich, die Verglasungsvorschriften der Isolierglaserzeuger einzuhalten, Vorraussetzung für obenstehende Garantieleistungen sind eine fachgerechte Wartung, Instandhaltung des Rahmens und des Dichtungsmaterials durch den Bauherren bzw. Auftraggeber.

Ausgenommen von der Garantiebestimmung sind:

Sämtliche Isoliergläser mit einer Sorte Ornamentglas oder Drahtglas, zwischen den Scheiben eingebaute Bleiverglasungen oder Messingsprossen. Für derartige Arbeiten gibt es über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus keine Garantie.

Für Lieferverzögerungen können wir nicht haftbar gemacht werden. Da diese meistens vom Erzeuger verursacht werden.

Farbabweichungen:

Bei gleichen bzw. gleichwertigen Produkten können wir bei unterschiedlich erscheinenden Spiegelungen, Abweichungen der Farbe sowie der Lichtdurchlässigkeit nicht zum Austausch der Gläser herangezogen werden.

Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lenzing. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag oder des Auflösung stammenden Verpflichtungen beider Vertragsteile ist das sachlich zuständige Gericht für Lenzing.